Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach liefern Strom und machen Haushalte weitgehend unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Selbst produzierter und ins Stromnetz eingespeister Solarstrom aus einer neu installierten Dachanlage oder Freiflächenanlage wird nach den Regeln der geltenden Einspeisevergütung honoriert. Wir erklären, was hinter dem Begriff Einspeisevergütung steckt, welche Ziele der Gesetzgeber mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dessen Novellierung verfolgt, was sich 2024 geändert hat und wie hoch die neuen Vergütungssätze sind.
Wenn von Einspeisevergütung die Rede ist, ist damit gemeint, dass Betreiber einer privaten Solaranlage überschüssigen Strom, der über den Eigenverbrauch hinausgeht, ins öffentliche Stromnetz einspeisen können und dafür pro Kilowattstunde (kWh) eine Vergütung vom Netzbetreiber erhalten. Man spricht dann auch von Überschusseinspeisung. Die Höhe der Vergütung hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Anlage ans Netz geht. Wer sich früh eine Solaranlage zulegte und zu den ersten Haushalten mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach überhaupt zählte, konnte sich über eine höhere Einspeisevergütung von der Bundesnetzagentur freuen als diejenigen, die sich erst Jahre später dazu entschließen konnten.
Im Vergleich zum alten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gelten hinsichtlich der technischen Voraussetzungen und der Höhe der Einspeisevergütung 2024 neue Regeln. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der ab 1. Januar in Kraft getretenen Novellierung des EEG auf einen Blick:
Die aktuell gültigen Einspeisevergütungssätze im tabellarischen Überblick (Stand: März 2024):
Datum Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | bis 10 kW | 10 bis 40 kW | 40 bis 100 kW |
01.01.2023 bis 31.01.2024 | Teileinspeisung | 8,2 ct/kWh | 7,1 ct/kWh | 5,8 ct/kWh |
Volleinspeisung | 13,0 ct/kWh | 10,9 ct/kWh | 10,9 ct/kWh | |
01.02.2024 bis 31.07.2024 | Teileinspeisung | 8,1 ct/kWh | 7,0 ct/kWh | 5,7 ct/kWh |
Volleinspeisung | 12,9 ct/kWh | 10,8 ct/kWh | 10,8 ct/kWh | |
ab 01.08.2024 | Teileinspeisung | 8,0 ct/kWh | 6,9 ct/kWh | 5,6 ct/kWh |
Volleinspeisung | 12,8 ct/kWh | 10,7 ct/kWh | 10,7 ct/kWh |
Die neuen Vergütungssätze liegen bei Anlagen, mit einer Leistung bis 10 kW und Teileinspeisung bei 8,2 Cent pro kWh. Anlagen mit einer Leistung bis 40 kW erhalten einen Strompreis von 7,1 Cent pro kWh vom Netzbetreiber. Für Anlagen zwischen 40 und 100 kW gibt es noch 5,8 Cent pro kWh. Vorausgesetzt, die Anlagen wurden zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen.
Bei Volleinspeiseanlagen mit 10 kW beträgt die Vergütung 13 Cent je kWh, für Anlagen bis 40 kW erhalten Sie vom Netzbetreiber 10,9 Cent pro kWh. Für Anlagen zwischen 40 und 100 kW, erhalten Volleinspeiser 10,9 Cent pro kWh. Die genannten Werte sind die festen Vergütungssätze, die der Gesetzgeber für den Betrieb von privaten Solaranlagen vorgesehen hat.
Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juni 2024 installiert werden fallen bei einer Anlage mit 10 kW Leistung 8,1 Cent pro kWh für Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh für die Volleinspeisung. Bei einer Leistung zwischen 10 und 40 kW sind dies noch 7 Cent pro kWh (Teileinspeisung) und 10,8 Cent pro kWh (Volleinspeisung. Bei 40 bis 100 kW bekommen Sie eine Einspeisevergütung von 5,7 Cent pro kWh bzw. und 10,8 Cent pro kWh.
Wird die Anlage nach dem 1. August 2024 in Betrieb genommen, gibt es für eine Anlage mit 10 kW Leistung 8 Cent pro kWh für Teileinspeisung und 12,8 Cent pro kWh für die Volleinspeisung. Bei einer Leistung zwischen 10 und 40 kW sind dies noch 6,9 Cent pro kWh und 10,7 Cent pro kWh. Bei 40 bis 100 kW bekommen Sie eine Einspeisevergütung von 5,6 Cent pro kWh und 10,7 Cent pro kWh.
In erster Linie verfolgt die Bundesregierung mit der Einspeisevergütung das Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen. Dahinter steckt die Absicht, die Energieversorgung durch fossile Brennstoffe durch nachhaltige Alternativen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik also Solarstrom zu ersetzen und so die Energiewende voranzutreiben. Die Energieversorgung in Deutschland soll klimafreundlicher gestaltet werden, zudem machen erneuerbare Energien langfristig nicht nur unabhängig von fossilen Brennstoffen, sondern auch von Kernenergie.
Je mehr Strom PV-Anlagen für den Eigenverbrauch auf Wohngebäuden oder Firmendächern erzeugen, desto besser. Sie tragen zu einem wesentlichen Teil zur Zielerreichung bei. Die Einspeisevergütung ist das Mittel zum Zweck, weil die finanzielle Förderung viele dazu animiert, die nötigen Investitionen zu tätigen. Je mehr Menschen sich für die Energieerzeugung mittels PV-Anlage entscheiden und eine Einspeisung von grünem Strom ins Netz vornehmen, desto größer wird der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in Deutschland. Gleichzeitig sinkt der CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung, was den Klimawandel teilweise etwas abmildert.
Im Bereich der Photovoltaik trifft man häufig auf die Abkürzung kWp. Die Abkürzung steht für das Leistungsmaß Kilowatt-Peak (kWp). Damit wird angegeben welche Höchstleistung eine Photovoltaikanlage in Kilowatt (kW) im Betrieb erreicht. Kilowatt-Peak (kWp) wird ausschließlich zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen verwendet.
Wie Sie obiger Auflistung unter den Punkten 2 und 3 entnehmen können, fällt die Vergütung von Vollspeiseanlagen höher aus als von Teileinspeiseanlagen. Sie können aber flexibel von beiden Tarifen profitieren.
Sofern Sie noch Platz haben, steht es Ihnen frei, neben der Teileinspeiseanlage zusätzlich eine Volleinspeiseanlage zu installieren. Voraussetzung dafür sind zwei getrennte Kreisläufe, die beiden Photovoltaikanlagen müssen gemäß den Bestimmungen der Bundesnetzagentur über eine separate Technik verfügen.
Nun könnten findige Prosumer darauf kommen, neben der Anlage zur Eigenversorgung und zur Teileinspeisung auf dem Dach und eine Volleinspeiseanlage beispielsweise auf der Wiese hinter dem Haus zu errichten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Zwar dürfen Sie nach aktuellem Stand des EEG Freiflächenanlagen im Garten aufbauen, doch dies gilt nur, wenn Sie einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Dach für den Aufbau deiner PV-Anlage nicht geeignet ist.
Allerdings liegen bisher keine konkreten Regelungen vor, was unter “nicht geeignet” zu verstehen ist. Einerseits könnte die technische Machbarkeit, andererseits die Wirtschaftlichkeit gemeint sein. Die Verbraucherzentrale rät dazu, nicht überstürzt zu handeln und sich auf jeden Fall fachlichen Rat zu holen. Ein Fachbetrieb kann Sie hinsichtlich der besten technischen und wirtschaftlichen Lösungen beraten.
Gut zu wissen: Wenn Ihre Anlage zwischen 10 und 40 kW groß ist, greift eine anteilige Berechnung. Sie erhalten dann am Ende einen kWh-Preis, der zwischen 8,2 Cent und 7,1 Cent liegt. Die folgende Übersicht zeigt, mit welcher durchschnittlichen Vergütung Sie 2024 rechnen können.
Wenn Sie Ihren Strom an der Strombörse in Direktvermarktung handeln wollen (Marktprämienmodell), benötigen Sie einen speziellen Dienstleister und profitieren bei einer Leistung von 10 kWh von 8,5 Cent (statt 8,2 Cent) bei Teileinspeisung und von 13,3 Cent (statt 13,0 Cent) bei Volleinspeisung, also je 0,4 Cent mehr. Bei der Direktvermarktung betrifft dieser Aufschlag kleine Anlagen bis 10 kW genauso wie größere Anlagen.
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, den eingespeisten Strom nach dem Marktprämienmodell zu vermarkten, sollten Sie berücksichtigen, dass sich dieser Weg bei kleinen Anlagen meist nicht rechnet. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Mehrvergütung.
Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien greift seit vielen Jahren und wurde zwischenzeitlich immer wieder angepasst. Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, welches die Regelungen zur Einspeisevergütung für erneuerbare Energien weiter modifizierte. Die aktuell gültige Novelle des Gesetzes trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die folgenden Werte zeigen, wie die historischen Vergütungssätze angesetzt wurden. Es handelt sich teils um Spannbreiten, da die Vergütung im Rahmen der Degression turnusmäßig gesenkt wurde.
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