Bei den aktuellen Energiepreisen zahlt es sich aus, Solarstrom selbst zu erzeugen. Speisen Besitzer neuer Anlagen den kompletten Strom ins Netz ein, sollen sie jetzt mehr Geld dafür bekommen.
Mittlerweile decken viele Verbraucher ihren Eigenverbrauch an Strom mit einer PV-Anlage auf dem Dach. Photovoltaik ist jedoch nicht nur nachhaltig, sondern spart auch bares Geld – insbesondere wenn man an die aktuell steigenden Energiepreise denkt. Wer zudem Strom in das Netz einspeist, der wird zusätzlich mit einer Einspeisevergütung belohnt. Die fiel in den vergangenen Jahren leider jedoch ziemlich mau aus.
Die Einspeisevergütung vom Energieversorger wird 20 Jahre lang gezahlt, doch je später man die Solaranlage in Betrieb nahm, desto geringer fiel der Zuschuss von Jahr zu Jahr aus. Heute erhalten Verbraucher, die ihren Strom in das Netz einspeisen, eine Einspeisevergütung von maximal 6,53 Cent pro Kilowattstunde – ein Tropfen auf dem heißen Stein und rund 30 Prozent weniger als es noch vor zwei Jahren der Fall war. Die Folge: Mithilfe einer Anlage auf dem Dach oder durch Solardachziegel Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren, blieb attraktiv – den Solarstrom der Photovoltaikanlage in das Netz einzuspeisen, hingegen weniger. Doch das soll sich jetzt ändern.
Mit einem neuen Gesetzesentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll das nun geändert werden. Wer jetzt mit dem Gedanken spielt, sich eine PV-Anlage für Solarstrom installieren zu lassen, sollte aufhorchen, denn der Entwurf sieht vor, dass es zwei unterschiedliche Tarife für den Solarstrom geben soll, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Wer den gesamten Strom, den seine Anlage erzeugt, in das öffentliche Netz einspeist, soll in Zukunft bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Volleinspeisung wird also kräftig belohnt. Dies gilt für das Jahr, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird und die 20 darauffolgenden Jahre. Damit würden Verbraucher etwa doppelt so viel Geld erhalten, wie es bisher der Fall ist.
Anlagen mit einer Leistung von 15 Kilowatt werden dadurch für Verbraucher attraktiver, denn ohne Stromspeicher für Photovoltaik kann man hier meist nur 10 bis 15 Prozent des Stroms selbst verbrauchen. Die Verdopplung der Einspeisevergütung könnte viele Menschen dazu veranlassen, geeignete Flächen komplett für die Installation von Photovoltaik zu nutzen.
Installieren Sie Ihre Anlage jedoch, um den Eigenverbrauch zu decken, bleibt die Einspeisevergütung weitestgehend wie bisher. Maximal 6,53 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom kann man dann vom Netzbetreiber bekommen. Dieser Satz gilt für Anlagen, die im April 2022 in Betrieb genommen wurden und soll jetzt erst einmal bis zum Februar 2024 bestehen bleiben. Bisher war es so, dass die Einspeisevergütung monatlich gesunken ist. Nach dieser Frist, so der Plan, ist es vorgesehen, dass die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent sinkt.
Bevor man als Volleinspeiser gilt und von der erhöhten Einspeisevergütung profitiert, müssen Eigentümer dies vorher ihrem Netzbetreiber mitteilen. Bei einer neuen Anlage muss dies noch vor der Inbetriebnahme geschehen, für die Folgejahre immer bis zum 1. Dezember des Vorjahres. Die Entscheidung, ob die Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung oder für den Eigenverbrauch genutzt werden soll, kann also jährlich neu getroffen werden.
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