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Klimafreundlicher Neubau: Das müssen Sie wissen

Mehr Geld für den Klimaschutz: Seit dem 1. März 2023 steht das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau der KfW in den Startlöchern. Wie die Förderung aussieht, wer sie beantragen kann und was Sie noch beachten sollten, erfahren Sie hier.

Filip Wissert

02.03.2023 - 14:33 Uhr
Neubau

Durch Förderprogramme möchte die Bundesregierung Bauherren von einem klimafreundlichen Neubau überzeugen.

Foto: iStock / Getty Images Plus / Kwangmoozaa

Deutschland hat ambitionierte Klimaziele. Um diese zu erreichen, hat die Bundesregierung nun endlich ein neues Förderprogramm für Bauherrinnen und Bauherren auf die Beine gestellt: das Programm Klimafreundlicher Neubau. Mehr als 750 Millionen Euro sollen für die Förderung pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Wie das Förderprogramm aussieht, wer einen Antrag stellen kann und was Sie noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau: Was ist das?

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausgegeben. Dabei setzt sich die Förderung aus gleich drei Programmen zusammen:

  • KfW-Programm 297: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung
  • KfW-Programm 298: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
  • KfW-Programm 299: Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Durch das Förderprogramm sollen Neubauten in Deutschland energieeffizienter und klimaschonender sowie die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor langfristig gesenkt werden. Die Förderung beschränkt sich dabei nicht nur auf den Neubau, sondern gilt auch für den Ersterwerb. Möchten Sie also eine neu gebaute Immobilie kaufen, die den Kriterien der Förderung entspricht, können Sie ebenfalls von dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau profitieren.

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Wie hoch ist die Förderung Klimafreundlicher Neubau?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um sogenannte zinsverbilligte Förderkredite durch die KfW. Antragsteller erhalten dadurch einen Kredit für Ihr Bauvorhaben beziehunsgweise den Neukauf mit besonders niedrigen Zinsen. Diese liegen in der Regel unter den marktüblichen Zinsen der Baufinanzierung und haben eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren.

Je nachdem für welches Programm der KfW Sie sich bewerben, fällt die Höhe des Förderkredits unterschiedlich aus. Für die Programme 297 (selbstgenutzte Wohngebäude) und 298 (Wohngebäude) liegt der Maximalkredit bei 100.000 Euro pro Wohnung. Erfüllt der Neubau die Standards des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude, liegt der förderfähige Kredit bei maximal 150.000 Euro pro Wohnung.

Klimafreundliche Neubauten als Nichtwohngebäude (299) können von der KfW mit einem Förderkredit von bis zu 15 Millionen Euro pro Vorhaben finanziert werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das Förderprogramm?

Als wichtige Voraussetzung für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude gilt der Standard Effizienzhaus 40. Der Neubau muss alle Kriterien für diesen Standard erfüllen, darf also insgesamt nicht mehr als 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes verbrauchen.

Der Neubau darf als weitere Voraussetzung nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Außerdem setzt das KfW für das Förderprogramm voraus, dass ein Wohngebäude in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.

Für die Förderung bis 100.000 Euro benötigt man hierbei kein QNG-Zertifikat, sondern es reicht eine Analyse anhand der Anforderungen durch das QNG. Möchte man den Förderkredit bis 150.000 Euro erhalten, müssen die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäudes durch ein Nachhaltigkeitszertifikatnachgewiesen werden.

Wer kann einen Antrag zum Förderprogramm stellen?

Als Besonderheit bei dem Förderprogramm Klimafreundliches Bauen gilt, dass nun jeder sich auf den zinsgünstigen Förderkredit bewerben kann. Ob Privatpersonen, Unternehmer, Wohneigentumsgemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften oder soziale Verbände – Beschränkungen gibt es für die Programme KfW 297 und 298 keine mehr. Allein die oben genannten Voraussetzungen für den Klimafreundlichen Neubau müssen erfüllt werden, um einen Antrag stellen zu können.

Wie stelle ich den Antrag zur Neubauförderung durch die KfW?

Möchten Sie einen Förderkredit im Rahmen des Förderprogramms erhalten, lohnt es sich, sich zunächst von einem Finanzierungspartner der KfW beraten zu lassen.

Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie Ihr Bauvorhaben oder den gewünschten Neukauf einer Immobilie von einem Energieeffizienz-Experten untersuchen und bestätigen lassen. Der Antrag zur Neubauförderung muss außerdem zwingend vor dem Beginn des Bauvorhabens gestellt werden, da sonst eine Förderung nicht möglich ist.

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