Dürfen Nachbarn jederzeit grillen? Ist es zulässig, wenn ein übel riechender Kompost direkt auf der Grundstücksgrenze steht? Es stellt sich die Frage, was gestattet ist und was nicht, denn Gestank kann den Erholungswert im eigenen Garten stark mindern. Ein guter Rat lautet, zuerst das Gespräch zu suchen und höflich auf das Problem aufmerksam zu machen, bevor man vor Gericht zieht. Mitunter ist dem Nachbar gar nicht klar, dass sie Sie stören.
Stinkende Mülltonnen, Rauchschwaden vom Grill oder ein unangenehmer Geruch aus dem Hühnerstall: Wenn der Gestank von Nachbars Grundstück die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten beeinträchtigt, müssen Sie dies nicht unbedingt hinnehmen. Machen Sie sich schlau, was erlaubt ist und was nicht. Unsere fünf Urteile helfen dabei.
Das Wichtigste zuerst: Jeder darf im eigenen Garten einen Kompost anlegen. Allerdings darf er in jedem Fall nicht stark stinken und kein Anziehungspunkt für Ungeziefer und Ratten im Garten sein.
Geht es um den sommerlichen Volkssport Grillen im Garten, entscheiden die Landgerichte höchst unterschiedlich. Vom Grundsatz her sollten Sie beachten, dass Rücksichtnahme auf Nachbarn das oberste Gebot ist. In der Praxis heißt das: Bedenken Sie die Windrichtung, wenn Sie grillen oder in der Outdoor-Küche kochen. Sprechen Sie im Zweifel mit den Nachbarn. Es gibt viele Urteile im Zusammenhang mit Grillen. Die folgenden drei Urteile stellen eine Auswahl dar:
Jeder Haushalt hat Mülltonnen und diese können gerade im Sommer anfangen zu stinken. Hierzu gibt es klare Regeln, die für Müllstellplätze Mindestabstände in Landesbauordnungen festgelegt werden.
Die Haltung von Hühnern wird immer populärer. Steht der Stall in der Sonne, entwickeln sich starke Gerüche. Dies kann mitunter Anlass für Streit geben.
Geht es um Geruchsbelästigung, spielt die Ortsüblichkeit eine Rolle. In einer Großstadt, in der Gärten dicht an dicht liegen, gelten andere Ortsüblichkeiten als in einem Dorf mit großzügigen Gartenparzellen. Während die Ausbringung von geruchsintensiver Brennnesseljauche auf dem Land als tolerabel gelten kann, wäre dies in einem kleinen Stadtgarten vermutlich anders. Die zuständigen Landgerichte fällen durchaus unterschiedliche Urteile. Wenn es um die Klärung der rechtlichen Seite bezüglich der Geruchsbelästigung im Nachbargarten geht, sollten Sie sich deshalb stets den Rat eines Rechtsanwalts einholen, damit er die individuelle Situation vor Ort beurteilen kann.
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