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Fernwärmeanschluss: Was Hausbesitzer wissen sollten

Die Nutzung von Fernwärme soll in Deutschland massiv ausgebaut werden. Was bedeutet das für Hausbesitzer? Wird der Fernwärmeanschluss jetzt zur Pflicht? Was Eigentümer nun wissen sollten.
 

Filip Wissert

09.10.2023 - 14:38 Uhr
Fernwärmeanschluss

Was kommt auf uns zu, wenn in Deutschland mehr mit Fernwärme geheizt werden soll?

Foto: Aitor Diago / Moment

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden und damit auch die Wärmegewinnung. Um dies zu erreichen, wird nun der Ausbau des Fernwärmenetzes massiv vorangetrieben. Der Fernwärmeanschluss soll ausgeweitet und viel mehr Verbrauchern ermöglicht werden. Doch welche Kosten kommen dabei auf Eigentümer zu? Und wird der Anschluss bald zur Pflicht? Wir beantworten einige der wichtigsten Fragen für Hausbesitzer.

Was ist Fernwärme?

Bei der Fernwärme wird die Wärme nicht direkt im Haus produziert, sondern in einem Kraftwerk und anschließend über Leitungen zum Verbraucher transportiert. Eine eigene Heizungsanlage im Wohngebäude fällt durch den Fernwärmeanschluss weg. Die Wärme wird in der Regel durch heißes Wasser in die Haushalte gebracht, seltener durch Wasserdampf. Fernwärme entsteht hauptsächlich durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), also gleichzeitig mit der Entstehung von Strom.

Wo gibt es bereits Fernwärmeanschlüsse?

Bislang ist das Fernwärmenetz vor allem in Ballungsgebieten mehr oder weniger gut ausgebaut, da hier eine Nutzung mehr Sinn macht. Fernwärme lohnt sich für den Betreiber nämlich eher dann, wenn möglichst viele Nutzer durch möglichst wenige Leitungen versorgt werden können. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist mit hohen Kosten verbunden, weshalb sich vor allem in dicht besiedelten Gebieten der Ausbau des Netzes rentiert. In ländlichen Gebieten hingegen fehlt oft noch die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses. Gerade hier soll sich aber in den nächsten Jahren noch einiges tun, so die Pläne der Bundesregierung.

Mit welchen Kosten müssen Hausbesitzer rechnen?

Die Kosten für den Fernwärmenetzanschluss können von Region zu Region unterschiedlich ausfallen, da es immer drauf ankommt, welche Preise der lokale Anbieter verlangt. Grundsätzlich gibt es bei der Fernwärme einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Grundpreis wird als Fixpreis pro Kilowatt angeschlossener Leistung verrechnet und der Arbeitspreis als tatsächlich verbrauchte Leistung pro Kilowattstunde. Die Verbraucherzentrale schätzt, dass der Preis für die Fernwärme insgesamt bei durchschnittlich 16 Cent pro Kilowattstunde liegt, mit viel Luft nach unten und oben.

Möchten Sie in Ihrem Zuhause Ihre Heizungsanlage auf einen Fernwärmeanschluss umstellen, müssen Sie laut der Verbraucherzentrale mit einmaligen Umstellungskosten zwischen 8.000 und 15.000 Euro rechnen. Darunter fallen die Kosten für die Entsorgung der Altanlage, der Anschluss an das Fernwärmenetz und der Einbau der Fernwärmeübergabestation.

Kann ich zwischen verschiedenen Anbietern wählen?

Möchten Sie zwischen unterschiedlichen Anbietern vergleichen und für sich das beste Angebot auswählen, werden Sie bei Fernwärme leider nicht weit kommen. Denn als einer der größten Nachteile der Fernwärme wird der fehlende Wettbewerb betrachtet. Aufgrund der hohen Kosten und des hohen Aufwandes bei der Verlegung eines Fernwärmenetzes existiert in der Regel pro Region oder Stadtviertel immer nur ein einziger Anbieter, der das lokale Fernwärmenetz betreibt. Verbraucher können deshalb den Fernwärme-Lieferanten nicht wechseln und das Unternehmen kann die Energiepreise – theoretisch – in die Höhe treiben, wie es will. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb gesetzliche Reformen, um das Monopol von lokalen Wärmenetz-Anbietern zu reduzieren.

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Wird Fernwärme für Hausbesitzer Pflicht?

Bislang ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz in den meisten Fällen freiwillig. Die Kommunen und Städte können sich jedoch in Zukunft auf einen Anschlusszwang berufen, der durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) legitimiert wird. In einigen Kommunen ist dies bereits der Fall. Allerdings darf diese Pflicht nur dann eingeführt werden, wenn der lokale Fernwärmebetreiber sich in kommunaler Hand befindet oder unter maßgeblicher Kontrolle der Kommune steht, um die Preise niedrig zu halten. Ein Anschlusszwang bei einem privaten Energieversorger ist bislang nicht möglich.

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