Die Steuererklärung zu machen, lohnt sich: Durchschnittlich gibt es stolze 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Wir erklären, wie Sie die Steuererklärung abgeben, welche Formulare Sie benötigen und wann Sie eine Nachzahlung nicht leisten müssen.
Wer zum ersten Mal die Steuererklärung machen möchte, hat meist viele Fragen. Doch die Abgabe der Steuererklärung ist unkomplizierter als viele befürchten. Sie ist in Papierform oder elektronisch möglich.
Die Abgabe lohnt sich immer dann, wenn man vermutet, zu viele Steuern gezahlt zu haben. Da man zahlreiche Ausgaben von der Steuer absetzen kann, ist dies bei den meisten Personen der Fall.
Mit der von der Finanzverwaltung in Deutschland bereitgestellten kostenlosen Steuersoftware „Elster“ kann die Erklärung vollkommen papierlos online ausgefüllt und eingereicht werden.
Bestimmte Personen sind in Deutschland verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Man spricht dann von der „Veranlagungspflicht“. Bei diesen Personen geht das Finanzamt davon aus, dass sie über das Jahr hinweg zu wenig Steuern gezahlt haben.
In diesen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben:
Alle anderen Personengruppen können eine Steuererklärung einreichen, müssen dies jedoch nicht tun.
Gehören Sie nicht zu den Personen, die zwingend eine Steuererklärung machen müssen, sollten Sie sich dennoch die Zeit dafür nehmen, denn durchschnittlich bekommt jeder, der die Formulare einreicht, etwa 1.000 Euro vom Finanzamt erstattet.
Es lohnt sich daher unbedingt, sich mit dem Thema Steuern zu befassen und eine Erklärung abzugeben.
Sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet oder wollen Sie diese freiwillig abgeben, können Sie die dafür benötigten Formulare beim Finanzamt abholen. Alternativ stehen sie auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.
Am praktischsten ist allerdings die Nutzung des Steuerprogramms Elster (Elektronische Steuererklärung). Die kostenlose Software der deutschen Finanzverwaltung hält nach der Registrierung alle benötigten Formulare und Anlagen (zum Beispiel für Werbungskosten und Sonderausgaben) bereit. Zudem können Sie die Erklärung nach dem Ausfüllen auf Fehler überprüfen lassen und dann direkt online an das Finanzamt senden.
Welche Formulare für Sie bei der Steuererklärung wesentlich sind, hängt von Ihren Lebensumständen ab. Immer auszufüllen ist der zweiseitige Hauptvordruck, der sogenannte „Mantelbogen“. In ihm tragen Sie Ihre grundlegenden Daten wie Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beruf und Religionszugehörigkeit ein.
Unter Umständen sind weitere Formulare nötig, wenn Sie bestimmte Aufwände wie beispielsweise Sonderausgaben absetzen möchten. In diesen sogenannten „Anlagen“ tragen Sie weitere Daten wie etwa Werbungskosten ein, die Ihre Steuerschuld im Idealfall mindern und so dafür sorgen, dass Sie weniger Steuern zahlen und mehr Geld zurückbekommen.
In der folgenden Tabelle haben wir die gängigsten Anlagen zur Steuererklärung aufgelistet. Welche Sie benötigen, können Sie der Beschreibung entnehmen.
Name der Anlage |
Wer braucht diese Anlage? |
Welche Angaben sind zu machen? |
---|---|---|
Sonderausgaben |
Jeder, der Sonderausgaben hatte |
Eintragungen zu Beiträgen zur |
Außergewöhnliche |
Jeder, der außergewöhnliche |
Eintragungen über Ausgaben |
Haushaltsnahe |
Jeder, der haushaltsnahe |
Anmerkungen zu Ausgaben |
Sonstiges |
Jeder, der entsprechende |
Eintragungen zu Belastungen durch |
AV |
Personen mit zusätzlicher |
Eintragung zu Beiträgen zur |
KAP |
Sparer und |
Angabe der Einkünfte aus Sparplänen, |
Kind |
Eltern |
Eintragung zum Kind oder den Kindern |
N |
nicht selbstständige |
Angaben zum Gehalt, Werbungskosten, |
R |
Rentner |
Rentenbetrag und Werbungskosten |
S |
Selbstständige |
Einnahmen aus selbstständiger Arbeit |
V |
Vermieter |
Einnahmen durch Vermietung oder |
Vorsorgeaufwand |
Personen, die |
Angabe der gezahlten Versicherungsbeiträge |
Nutzen Sie das Programm Elster, können Sie die dort erstellte Steuererklärung direkt online an das zuständige Finanzamt versenden.
Haben Sie eine andere Steuersoftware genutzt, um die Steuererklärung zu machen, können Sie die Daten teilweise auch online an das Finanzamt übermitteln. Sie müssen dann jedoch zusätzlich eine komprimierte Fassung der Erklärung ausdrucken und unterschrieben per Post an das Finanzamt schicken.
Wollen Sie die Steuererklärung ausschließlich online, also völlig papierlos machen, ist dies nur über die Steuersoftware Elster möglich.
Sie müssen die Angaben in der Steuererklärung erst einmal nicht mit Rechnungen oder anderen Nachweisen belegen. Jedoch sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren und auf Verlangen des Finanzamtes vorzuweisen.
Entschließen Sie sich dazu, die Steuererklärung selbst zu machen, haben Sie zunächst einmal die günstigste Alternative gewählt, da Sie so Kosten vermeiden.
Es ist jedoch möglich, dass Ihnen Geld bei der Erstattung entgeht, wenn Sie aufgrund fehlenden Wissens nicht alle Möglichkeiten zum Absetzen von der Steuer berücksichtigen. Unterstützung in Anspruch zu nehmen, kann sich somit in manchen Fällen trotz der dadurch entstehenden Kosten lohnen.
Diese Möglichkeiten haben Sie:
Der Steuerberater kümmert sich von Anfang bis Ende um die Steuererklärung. Er übernimmt auch die Kommunikation mit dem Finanzamt und die fristgerechte Übermittlung der Formulare. Hierfür berechnet er eine Gebühr, deren Rahmen in der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften festgelegt ist. Abhängig von der Komplexität Ihrer Steuerangelegenheiten kann er die Gebühr mit einem höheren oder auch niedrigeren Faktor errechnen.
Haben Sie jährliche Bruttoeinnahmen von 40.000 Euro, können Sie beispielsweise bei einer durchschnittlichen Komplexität Kosten in Höhe von etwa 331,45 Euro erwarten.
Lohnsteuerhilfevereine bieten ähnlich wie Steuerberater die vollständige Abwicklung der Steuererklärung an. Hierfür ist eine Mitgliedschaft im Verein nötig. Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem gewählten Verein und liegt jährlich bei ungefähr 50 bis 400 Euro.
Bei jährlichen Bruttoeinnahmen von 40.000 Euro wäre beispielsweise beim Lohnsteuerhilfeverein München ein Jahresbeitrag in Höhe von 125 Euro fällig. Diesen Beitrag können Sie jedoch direkt von der Steuer absetzen und sich so über die Steuererklärung wieder etwas Geld zurückholen.
Welche Abgabefristen bei der Steuererklärung gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nachdem, wer die Steuererklärung angefertigt hat und ob die steuerpflichtige Person zur Abgabe verpflichtet ist, gilt eine andere sogenannte „Festsetzungsfrist“.
In seltenen Fällen kann es passieren, dass das Finanzamt nach der Abgabe einer Steuererklärung Geld in Form einer Nachzahlung fordert. Haben Sie die Erklärung freiwillig abgegeben, können Sie die Nachzahlung vermeiden, indem Sie innerhalb eines Monats nach ergangenem Bescheid Einspruch erheben, die Erklärung zurücknehmen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Sie müssen die Nachzahlung dann nicht leisten.
Diese Möglichkeit ist allerdings nicht immer gegeben: Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, etwa wegen des Progressionsvorbehalts, oder das Finanzamt die Nachzahlung verlangt, weil der Arbeitnehmer eine zu geringe Lohnsteuer abgeführt hat, müssen Sie der Zahlungsaufforderung nachkommen.
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