Das Baukindergeld sollte vor allem junge Familien bei der Bildung von Wohneigentum fördern. Das Fördergeld wurde mit einer Höhe von 1.200 Euro pro Kind und pro Jahr eingeführt und wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Seit 31. März 2023 kann das Baukindergeld nicht mehr beantragt werden.
Seit April 2023 keine Antragstellungen für das Baukindergeld mehr möglich. Bei fristgerecht eingereichten Nachweisen ist der Zuschuss reserviert. Laufende Anträge sind jedoch nicht betroffen.
Mit dem Baukindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien, die selbst genutztes Wohneigentum erwarben – egal, ob sie selbst bauten oder eine Immobilie kauften. Der staatliche Zuschuss soll die Finanzierung einer eigenen Immobilie erleichtern. Man musste keinen Euro zurückzahlen.
Für die Bewilligung des Baukindergeldes werden die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts herangezogen. Die Gesamthöhe wird aus den Einkommen beider Partner ermittelt, die im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung versteuert wurden. Aus den beiden Jahreshaushaltseinkommen wird der Durchschnitt errechnet – er dient als Ausgangswert, um die Förderberechtigung zu ermitteln. Steuerfreie Einkünfte wie das Elterngeld sowie Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden nicht mitgerechnet.
Der Bund fördert mit dem Baukindergeld nur den Erwerb und Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Deshalb ist entscheidend: Kein Mitglied des Haushalt (Antragsteller, Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft, Kinder) darf zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung (anteiliges) Eigentum an Wohnraum in Deutschland haben. Es ist für die Förderung durch das Baukindergeld jedoch irrelevant, ob der Antragsteller in der Vergangenheit schon einmal eine Wohnimmobilie in Deutschland besessen hat, wenn er sie bis einen Tag vor dem Kauf der neuen Immobilie wieder verkauft hat.
Neubauten werden gefördert, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erteilt wurde. Ist ein Bauvorhaben nur anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig, durfte der Baubeginn von der zuständigen Gemeindeverwaltung nicht vor oder nach dem relevanten Zeitraum freigegeben werden. Beim Erwerb alter oder neuer Bestandsbauten war das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend – er musste im selben Zeitraum unterzeichnet werden.
Wichtig: Der Haushalt des Antragstellers muss alleiniger Eigentümer oder zu mindestens 50 Prozent Miteigentümer des geförderten Wohneigentums sein – dies wird bei Antragstellung über einen Grundbuchauszug nachgewiesen. Zudem müssen die Kosten für die erworbene oder neu gebaute Immobilie höher sein als die gesamte Fördersumme des zu erwartenden Baukindergelds.
Pro Kind und Jahr zahlt der Bund zehn Jahre lang 1.200 Euro Baukindergeld. Bei einem Kind in der Familie kommen so insgesamt eine Fördersumme von 12.000 Euro zusammen. Das Geld fließt auch, wenn die Kinder während dieses Zeitraums erwachsen werden – sie müssen nur zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sein. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren oder in den Haushalt aufgenommen wurden, gibt es keine weiteren Fördermittel. Wichtig: Die Förderung wird nur so lange gezahlt, wie das Wohneigentum vom Antragsteller ununterbrochen selbst genutzt wird.
Anzahl der Kinder | Einkommensgrenze für die Förderung | Höhe Baukindergeld (12.000 Euro pro Kind) |
1 | 90.000 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 36.000 Euro |
Nachdem Sie von der KfW die Eingangsbestätigung für Ihren Baukindergeld-Antrag erhalten haben, müssen Sie zunächst Ihre Identität per Postident-Verfahren oder online per Video-Identifizierung nachweisen. Sie haben nun drei Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung Ihres Förderantrags einzureichen:
Nach positiver Prüfung Ihres Baukindergeld-Antrags wird die erste Fördersumme auf Ihr Konto überwiesen. Die weiteren Förderraten folgen in den kommenden Jahren immer im selben Monat. Der Termin für die erste Baukindergeld-Zahlung ist in der Auszahlbestätigung angegeben, die Sie nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten.
Bewahren Sie mit Förderbeginn alle Unterlagen auf, die Ihren Förderanspruch belegen. Dazu zählen vor allem die relevanten Einkommensnachweise in Form der Steuerbescheide, aber auch Meldebestätigungen, Grundbuchauszug sowie Nachweise über Kindergeld-Zahlungen und der Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung Ihrer Immobilie. Sie sind der KfW auf Verlangen erneut vorzulegen. Zudem sind Sie verpflichtet, die KfW sofort zu informieren, wenn Sie die geförderte Immobilie nicht mehr selbst nutzen, denn damit endet auch die Förderung durch das Baukindergeld.
Das Baukindergeld konnte mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombiniert werden. In Betracht kommt zum Beispiel eine Kombination mit Mitteln aus folgenden Förderprodukten:
Die kumulierte Förderung darf dabei nicht höher sein als die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums.
Unzureichendes Eigenkapital potenzieller Erwerber ist derzeit das größte Hindernis für die Wohneigentumsbildung in Deutschland. Die Immobilienpreise sind „nachfragegetrieben“ (vor allem durch Kapitalanleger auf der Suche nach Rendite) kräftig gestiegen, ebenso die Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, das nötige Eigenkapital aufgrund der Niedrigzinssituation für Haus oder Wohnung anzusparen. Die Große Koalition hat sich deshalb darauf verständigt, Ersterwerber mit einem Baukindergeld zu unterstützen.
Eine Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research kommt zu dem Ergebnis, dass das Baukindergeld zusätzlich 58.000 junge Familien in die Lage versetzen wird, Wohneigentum zu erwerben. Das vorhandene Potenzial an jungen Mieterhaushalten mit Kindern, die aufgrund ihrer Einkommens- und Eigenkapitalsituation für einen Wohneigentumserwerb infrage kommen, würde sich damit um 32 Prozent von 181.000 auf 239.000 Haushalte erhöhen.
Wenig überraschend: Ein überdurchschnittlich hohes Zusatzpotenzial (plus 56 Prozent) ergibt sich modellhaft in Schrumpfungsregionen, das heißt in Regionen mit Bevölkerungsrückgang. Dort sind die Immobilienpreise so niedrig, dass schon ein kleiner Zuschuss den Eigenkapitalbedarf erheblich senkt. In Metropolstädten wie Hamburg, Köln, Frankfurt, München und Berlin hingegen sind die Preise so hoch, dass selbst hohe Zuschüsse die Familien kaum über die Eigenkapitalschwelle helfen würden. Hier ergibt sich rechnerisch ein Zusatzpotenzial von bestenfalls 15 Prozent.
Allerdings, so LBS Research, sollten die Extreme nicht falsch interpretiert und vor allem nicht einseitig als Problem dargestellt werden. Es sei unrealistisch anzunehmen, dass sich junge Familien nun systematisch, verleitet vom Baukindergeld, dort niederlassen, wo sie keinerlei berufliche Perspektiven haben. Vielmehr werden sie dort bleiben oder dort hinziehen, wo es Arbeit gibt und sie sich wohlfühlen. Beschäftigungsmöglichkeiten gebe es nicht nur in Ballungszentren, sondern eben auch „in der Fläche“. Und für den Fall, dass es doch der Arbeitsplatz in Hamburg, München oder Berlin ist, werde die Förderung dazu beitragen, außerhalb der Zentren die Wohneigentumsbildung zu unterstützen.
Wie LBS Research mitteilt, haben die Wissenschaftler zunächst das „natürliche“ Ersterwerberpotenzial ermittelt. Dabei wurden all jene Mieterhaushalte mit Kindern betrachtet, die sowohl über ausreichend Eigenkapital (mindestens 25 Prozent des Kaufpreises zzgl. Nebenkosten) als auch über ausreichend Einkommen (Einkommensbelastung durch Zins und Tilgung maximal 35 Prozent) verfügen, um sich eine ortsübliche Immobilie (regionalspezifische Gewichtung von Eigentumswohnungs- und Eigenheimpreisen) leisten zu können. Das „natürliche“ Potenzial von Familien im Alter zwischen 30 und 45 Jahren für den erstmaligen Immobilienerwerb liegt demnach deutschlandweit bei 181.000 Haushalten. Bezieht man nun den über 10 Jahre gewährten, als Eigenkapital berücksichtigten Zahlungsstrom durch das geplante Baukindergeld in die Modellrechnung ein, ergibt sich ein Zusatzpotenzial von 58.000 Haushalten (im Schnitt ein Plus von 32 Prozent).
Die Experten von LBS Research haben darüber hinaus auch die regionalen Auswirkungen des Baukindergeldes untersucht.
Insgesamt hat die Bundesregierung 10 Milliarden Euro eingeplant, von denen ein Antragsteller 1.200 Euro pro minderjähriges Kind und Jahr zehn Jahre lang bekommt. Das Nachfolgeprogramm ist "Wohneigentum für Familien", das Paare mit Kindern und Alleinerziehende beantragen können. Gefördert wird klimafreundliches Eigentum. Das Haus oder die Wohnung muss sich in Deutschland befinden und das Haushaltseinkommen darf maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen. Bei jedem weiteren Kind kommen 10.000 Euro hinzu.
Bausparverträge bieten attraktive Darlehenszinsen – fast immer günstiger als die Konditionen der aktuellen Bankdarlehen. Das gilt gerade auch für die allermeisten älteren, bereits zuteilungsreifen Bausparverträge. Sie eignen sich besonders gut für eine anstehende Modernisierung oder für eine Anschlussfinanzierung und können zudem meist recht kurzfristig in Anspruch genommen werden.
Die Hausfinanzierung muss solide kalkuliert sein. Deshalb ist es wichtig, vorab zu klären, wie viel Eigenkapital Sie einsetzen können, welche Nebenkosten anfallen und wie hoch Ihre monatliche Belastung sein darf. Mit verlässlichen Raten und niedrigen Zinsen wird der Bausparvertrag zu einem Grundstein Ihrer Immobilienfinanzierung.
Bereitstellungszinsen können ein Bauvorhaben oder den Immobilienkauf unnötig verteuern. Was Bereitstellungszinsen sind und wie man sie vermeiden kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung zum Vermögensaufbau. Die Basis dafür sind die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Arbeitgeber direkt in einen Bausparvertrag oder einen dafür zugelassenen Investmentfonds, Aktienfonds oder Beteiligungen einzahlt. Hier erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie als Arbeitnehmer in den Genuss der Sparzulage kommen und wie Sie die Förderung beantragen.
Bevor die Bank Ihnen einen Kredit zur Baufinanzierung gibt, gilt es die Bonitätsprüfung zu überstehen. Lesen Sie hier, auf welche Daten bei der Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit geachtet wird, welche Rolle Auskunfteien und Ihr eigenes Zahlungsverhalten spielen und wie Sie Ihre Bonität aufpolieren können.
Sie haben beim Kauf einer Immobilie ein Darlehen abgeschlossen, das sich im Nachhinein als zu teuer erweist? Wir verraten, wann die Umfinanzierung eines Immobilienkredits möglich ist und wer davon profitiert.